Jodokus Donatus Hubertus Temme

nach Herbert Kirrinis

 

Jodocus Temme wurde am 22. Oktober 1798 in Lette geboren. Sein Vater war Stiftsamtmann in Clarholz und später Richter in Wiedenbrück. Von seinem Paten Jodocus Donatus van Oldeneel, zu der Zeit Probst des Clarholzer Klosters, erhielt der Täufling die Vornamen.

Nach Privatunterricht und dem Besuch des Gymnasiums in Paderborn studierte er bereits ab 1814 Rechtswissenschaften in Münster und Göttingen. Nach bestandenem ersten juristischen Examen im Jahr 1817, weiteren abschließenden Examen und Anstellungen kam er als Kreisjustizrat nach Ragnit in Litauen. Weitere Stationen seiner Laufbahn waren Stendal, Tilsit und Greifswald. 1839 wurde er an das Kriminalgericht nach Berlin berufen.

 

Dieser Gedenkstein wurde zum 100. Todestag von Judocus Temme im November 1981 eingeweiht. Zu sehen ist dieser an der Ecke Hauptstraße/Temmestraße.
Dieser Gedenkstein wurde zum 100. Todestag von Judocus Temme im November 1981 eingeweiht. Zu sehen ist dieser an der Ecke Hauptstraße/Temmestraße.

Aufgrund seiner humanistischen Auffassung von Rechtssprechung und seiner liberalen Gesinnung wurden ihm weitere Aufstiegsmöglichkeiten verwehrt. Er zog in Erwägung, den Staatsdienst zu verlassen. Sein Gesuch wurde abgelehnt, und er wurde nach Tilsit zurück versetzt. 1848 wurde er wieder nach Berlin beordert, als Staatsanwalt an das Kriminalgericht - in dem Jahr, in dem nach der Märzrevolution die Wahlen für die preußische Nationalversammlung stattfanden.

Temme wurde als Abgeordneter der linken Fraktion gewählt und vertrat die Ideen der konstitutionellen Monarchie und demokratischer Wahlen. Durch seine Versetzung nach Münster wurde seine Mitgliedschaft in der Nationalversammlung kurz unterbrochen. Aufgrund seiner liberalen politischen Ansichten wurde er wegen Hochverrats verhaftet. Am 8.1.1849 wurde er trotz Inhaftierung als Abgeordneter der linken Fraktion Mitglied der ersten Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt. Seine  Beliebtheit im Lande war enorm und seine Mitstreiter erklärten, durch die unrechtmäßige Haft sei Temme in den Augen der Abgeordneten und aller Deutschen Ehre zuteil geworden. Die Stadt Tilsit gewährte Jodocus Temme nach dem Freispruch 1850 das Ehrenbürgerrecht, die Vertreter der Stadt hatten vorher Repressionen gefürchtet.

In diesem Jahr wurde Temme endgültig aus seinem Amt entlassen, verlor seine Pensionsansprüche und nahm eine Tätigkeit als Redakteur erst in Breslau, später in Zürich auf. Nach mehreren Besuchen in Deutschland, auch nach kurzen politischen Aktivitäten, verstarb er am 14. November 1881 in Zürich.

Jodocus Temme hat sich als Jurist und Politiker für Freiheit und Gerechtigkeit eingesetzt. Das hat ihm zu seiner Zeit die Unterstützung und die Hochachtung der Bevölkerung gebracht. Heute halten wir sein politisches  Vermächtnis in Ehren - seinen unverzagten und unvergessenen Kampf für Menschenrechte und Demokratie.

Literarisch hat er aus der Zeit seiner Ausbildung Novellen und Romane und eine westfälische Sagen- und Geschichtensammlung hinterlassen, an der Memel schrieb er Kriminalgeschichten und veröffentlichte gesammelte Volkssagen von der Ostseeküste.

In seiner Haft schrieb er Romane, die teilweise als "Revolutionsromane" verboten wurden. Er verfasste juristische Schriften, u.a. sein Werk "Grundzüge eines deutschen Strafverfahrens", die in spätere Gestzeswerke eingeflossen sind.

Jodocus Temme  war zu seiner Zeit einer der beliebtesten Autoren.